top of page

Honorar

Meine Übersetzungen berechne ich pro Wort, Normzeile oder Normseite. Eine Normzeile besteht aus 50-55 Zeichen einschließlich Leerzeichen, eine Normseite umfasst 30 solcher Zeilen. Berechnungsgrundlage ist der Text in der Zielsprache Deutsch, nicht der ausgangssprachliche Text.

 

Die Wort-, Zeilen- bzw. Seitenpreise richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad des Originaltextes und dem eventuellen Zusatzaufwand wie Formatierung, Recherche oder inhaltlichen Korrekturen (nur nach Absprache). Um ein möglichst präzises Gesamthonorar angeben und ein verbindliches Lieferdatum festlegen zu können, bitte ich um Einsicht in den Originaltext.

 

Übersetzungen für gerichtlich – behördliche Auftraggeber werden nach der Gebührenordnung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) abgerechnet, siehe auch unter http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/ . Wenn Sie mir eine Kopie oder einen Scan Ihrer Originalurkunde senden, mache ich Ihnen gerne ein verbindliches Preisangebot.

​

Besonders dringliche Aufträge berechne ich nach Absprache mit Eilzuschlag.

 

Meine Leistungen als Dozentin, Korrektorin, Lektorin oder Projektleiterin berechne ich auf Stundenbasis.

bottom of page